Der Coro­na-Hilfs-Fonds hilft, den Liqui­di­täts­be­darf von Unter­neh­men mit Garan­tien der Repu­blik und direk­ten Zuschüs­sen abzu­de­cken. Seit 8. April 2020 kann der Antrag für die Kre­dit­ga­ran­tien bei der Haus­bank erfol­gen. Fix­kos­ten­zu­schüs­se sind beim AWS erst ab Anfang Mai zu bean­tra­gen. Die Regis­trie­rung eines Antrags ist bis 31. Dezem­ber 2020 mög­lich, die Abga­be des voll­stän­di­gen Antrags ist bis 31. August 2021 vor­zu­neh­men. Bemes­sungs­grund­la­ge für den Fix­kos­ten­zu­schuss sind die Fix­kos­ten und Umsatz­aus­fäl­le des Unter­neh­mens zwi­schen 15. März 2020 und Ende der Covid-Maß­nah­men. Der Fix­kos­ten­zu­schuss ist gestaf­felt und abhän­gig vom Umsatz­aus­fall des Unter­neh­mens (zB bei 40 bis 60 Pro­zent Aus­fall eine 25 pro­zen­ti­ge Ersatz­leis­tung). Auch das Finanz­mi­nis­te­ri­um rich­te­te eine eige­ne Coro­na­vi­rus-Hot­line (050/233770) zu den ver­schie­de­nen Hilfs­fonds, Kurz­ar­beit, Steu­er­stun­dun­gen und Fristverlängerungen.

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