Die Fahr­schu­len wol­len mehr Fahr­schü­ler auf Elek­tro­au­tos aus­bil­den und des­halb die Füh­rer­schein-Prü­fung auf Elek­tro­au­tos attrak­ti­vie­ren. Absol­viert man die Füh­rer­schein-Prü­fung auf einem Elek­tro­au­to, dann erwirbt man nur einen ein­ge­schränk­ten Füh­rer­schein. Zur Kenn­zeich­nung der Beschrän­kung der Lenk­be­rech­ti­gung auf Auto­ma­tik wird im Füh­rer­schein der Code 78 ein­ge­tra­gen. Die­se Beschrän­kung soll man in Zukunft ein­fa­cher los wer­den und den Ein­trag gestri­chen erhal­ten. Für einen unein­ge­schränk­ten Füh­rer­schein soll nicht mehr eine gro­ße Schal­ter­prü­fung auf einem Fahr­zeug mit Gang­schal­tung not­wen­dig sein, son­dern ein Klei­ner Skills Test in der Fahr­schu­le. Der Klei­ne Skills Test anstatt der auf­wen­di­gen Prü­fungs­hür­de am Schal­ter-Fahr­zeug soll gemacht wer­den dür­fen, wenn ein Fahr­schü­ler eine zumin­dest vier­stün­di­ge Füh­rer­schein-Aus­bil­dung am Schalt­fahr­zeug absol­viert hat (Strei­chung Code 78).

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