Der Aus­falls­bo­nus kann von Unter­neh­men bean­tragt wer­den, deren Umsät­ze um mehr als 40 Pro­zent ein­ge­bro­chen sind. Die aus dem März bekann­te Erhö­hung des Aus­falls­bo­nus wird auch im April gel­ten. Der Bonus wird von 15 auf 30 Pro­zent auf­ge­stockt. Damit kommt die Bun­des­re­gie­rung der For­de­rung der Wirt­schafts­kam­mer nach, die Kri­sen­un­ter­stüt­zung für die hei­mi­schen Betrie­be ziel­ge­rich­tet nach­zu­schär­fen. Denn wie­der­keh­ren­de Lock­down-Pha­sen und virus­be­ding­ter Aus­nah­me­zu­stand zeh­ren per­ma­nent an der Sub­stanz unse­rer Betrie­be, dafür ist rasche und effek­ti­ve Unter­stüt­zung wei­ter not­wen­dig, beto­nen Prä­si­dent Harald Mah­rer und Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf. Damit wird für mehr finan­zi­el­le Plan­bar­keit gesorgt.

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