Sen­kung des Infra­struk­tur­be­nut­zungs­ent­gelt auch für Per­so­nen­ver­kehr­Blin­de und seh­be­hin­der­te Men­schen sind im öffent­li­chen Raum beson­ders gefähr­det. Sie müs­sen sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer auf sie Rück­sicht neh­men. Kenn­zeich­nen­de Hilfs­mit­tel für Blin­de und Seh­be­hin­der­te sind der wei­ße Tast- oder Stütz­stock, die gel­be Arm­bin­de mit den drei Punk­ten oder auch der Blin­den­führ­hund mit ent­spre­chen­dem Führ­ge­schirr bzw der sog Ver­kehrs­win­ker. Den Inter­na­tio­na­len Tag des wei­ßen Stocks möch­ten die Hilfs­ge­mein­schaft der Blin­den und Seh­schwa­chen Öster­reichs sowie der Fach­ver­band der Fahr­schu­len und des All­ge­mei­nen Ver­kehrs für einen Appell nut­zen, den Ver­trau­ens­grund­satz sowie das Rück­sicht­nah­me­ge­bot ein­zu­hal­ten und auf die schwä­che­re Ver­kehrs­teil­neh­mer zu ach­ten, so Dr. Joa­chim Stei­nin­ger, Bran­chen­ver­tre­ter der Fahrschulen.

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