Senkung des Infrastrukturbenutzungsentgelt auch für PersonenverkehrBlinde und sehbehinderte Menschen sind im öffentlichen Raum besonders gefährdet. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass andere Verkehrsteilnehmer auf sie Rücksicht nehmen. Kennzeichnende Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte sind der weiße Tast- oder Stützstock, die gelbe Armbinde mit den drei Punkten oder auch der Blindenführhund mit entsprechendem Führgeschirr bzw der sog Verkehrswinker. Den Internationalen Tag des weißen Stocks möchten die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs sowie der Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs für einen Appell nutzen, den Vertrauensgrundsatz sowie das Rücksichtnahmegebot einzuhalten und auf die schwächere Verkehrsteilnehmer zu achten, so Dr. Joachim Steininger, Branchenvertreter der Fahrschulen.
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