Für E‑Fahrzeuge gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG‑L nicht, Lenker können also auch in 100 km/h‑Zonen die gesetzlich erlaubten 130 km/h fahren. Das gilt nur für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, jedoch insbesondere nicht für plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge und kann nur von Fahrzeugen in Anspruch genommen werden, die über eine weiße Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen. Achtung: Die Ausnahme vom Fahrverbot gilt nur auf Streckenabschnitten, auf denen mittels Hinweisschildern auf diese aufmerksam gemacht wird. Mit dieser Änderung des IG‑L wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.

Auf Ausnahmen für E‑Autos bei IG‑L Tempolimits achten
