Verteuerung der Lohnkosten und Schaden für den Standort
In der Verkehrswirtschaft sind von den rund 210.000 unselbständig Beschäftigten etwa die Hälfte Arbeiter. Deren Kündigungsfristen sind in den jeweiligen KVs geregelt, die sich genau an die Gegebenheit der Branche orientieren und sozialpartnerschaftlich ausgehandelt werden. Auch die saisonale Komponente ist wichtig: etwa bei Busunternehmen, welche mit Sommer-Gästen ihr Hauptgeschäft haben, oder in der Güterbeförderung, die vielfach eng mit der Baubranche zusammenarbeitet.
Hier würden sich starre, per Gesetz bestimmte Kündigungsfristen besonders negativ auswirken.
Die derzeit bestehende Flexibilität im Arbeitsrecht und in den KVs muss weiter bestehen bleiben.
Presseaussendung Alexander 29.9.2017
Auswirkungen der Angleichung der Arbeiter an die Angestellten