Der vier­te Lock­down trifft wich­ti­ge Bran­chen des Ver­kehrs neu­er­lich beträcht­lich. Bei den Ver­sor­gungs­leis­tun­gen des Güter­ver­kehrs müs­sen die Unter­neh­men stren­ge­re Auf­la­gen beach­ten (unver­än­dert 3G am Arbeits­platz, FFP2 Mas­ke, 2m Min­dest­ab­stand als genann­te Emp­feh­lung). Der Geschäfts­ver­kehr mit Pri­vat­kun­den ist mas­siv vers­tren­gert (mit 2G bei Seil­bah­nen oder 3G in Fahr­schu­len bei beruf­lich not­wen­di­gen Aus- und Wei­ter­bil­dun­gen) oder ver­bo­ten (wie Fahr­ten mit Rei­se­bus­sen und Aus­flugs­schif­fen im Gele­gen­heits­ver­kehr). In öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und bei Hal­te­be­rei­chen sowie auf Flug­hä­fen ist eine FFP2-Mas­ke zu tra­gen. Dane­ben sind Ein­rei­se- und Rück­rei­se­be­stim­mun­gen zu beach­ten. Für Mit­ar­bei­te­rIn­nen gilt eine Home­of­fice-Emp­feh­lung. Die Coro­na-Info der Wirt­schafts­kam­mer bie­tet einen Überblick.

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