Der vierte Lockdown trifft wichtige Branchen des Verkehrs neuerlich beträchtlich. Bei den Versorgungsleistungen des Güterverkehrs müssen die Unternehmen strengere Auflagen beachten (unverändert 3G am Arbeitsplatz, FFP2 Maske, 2m Mindestabstand als genannte Empfehlung). Der Geschäftsverkehr mit Privatkunden ist massiv verstrengert (mit 2G bei Seilbahnen oder 3G in Fahrschulen bei beruflich notwendigen Aus- und Weiterbildungen) oder verboten (wie Fahrten mit Reisebussen und Ausflugsschiffen im Gelegenheitsverkehr). In öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Haltebereichen sowie auf Flughäfen ist eine FFP2-Maske zu tragen. Daneben sind Einreise- und Rückreisebestimmungen zu beachten. Für MitarbeiterInnen gilt eine Homeoffice-Empfehlung. Die Corona-Info der Wirtschaftskammer bietet einen Überblick.
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