Die Kurzarbeitsbeihilfe wird weitgehend unverändert bis 30. Juni 2023 verlängert. Sie wird nur (mehr) in spezifischen Einzelfällen gewährt. Steigende Energiepreise allein reichen nicht zur Begründung von Kurzarbeit. Der Anspruch auf eine Freistellung für Personen aufgrund eines COVID-19-Risiko-Attests wird bis 30. Juni 2023 verlängert, wenn eine COVID-19-Impfung nicht zumutbar oder wirkungslos ist. Das Antrittsalter für den Start der Altersteilzeit für Frauen steigt um ein halbes Jahr auf 57 Jahre und 6 Monate ab dem 2. Juni 2023. UV-Beitrag wird von 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent gesenkt. Valorisiert werden Sozial- und Versicherungsleistungen wie Krankengeld, Umschulungsgeld usw. Vervielfacht werden die Studienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag udgl.
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