Die Kurz­ar­beits­bei­hil­fe wird weit­ge­hend unver­än­dert bis 30. Juni 2023 ver­län­gert. Sie wird nur (mehr) in spe­zi­fi­schen Ein­zel­fäl­len gewährt. Stei­gen­de Ener­gie­prei­se allein rei­chen nicht zur Begrün­dung von Kurz­ar­beit. Der Anspruch auf eine Frei­stel­lung für Per­so­nen auf­grund eines COVID-19-Risi­ko-Attests wird bis 30. Juni 2023 ver­län­gert, wenn eine COVID-19-Imp­fung nicht zumut­bar oder wir­kungs­los ist. Das Antritts­al­ter für den Start der Alters­teil­zeit für Frau­en steigt um ein hal­bes Jahr auf 57 Jah­re und 6 Mona­te ab dem 2. Juni 2023. UV-Bei­trag wird von 1,2 Pro­zent auf 1,1 Pro­zent gesenkt. Valo­ri­siert wer­den Sozi­al- und Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen wie Kran­ken­geld, Umschu­lungs­geld usw. Ver­viel­facht wer­den die Stu­di­en­bei­hil­fe, Kin­der­be­treu­ungs­geld, Fami­li­en­bei­hil­fe, Kin­der­ab­setz­be­trag udgl.

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