Die 3‑G-Regel am Arbeitsplatz wird auch nach Beginn der Impfpflicht beibehalten. Wer getestet, aber nicht geimpft oder genesen ist, wird auch nach Einführung der CoV-Impfpflicht ab 1. Februar 2022 weiter arbeiten gehen können. Das kündigte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher an. Äußerungen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung ergaben, dass eine 2‑G-Regel am Arbeitsplatz nicht praktikabel und umsetzbar wäre. Es kann in bestimmten Bereichen zu strengeren Vorgehensweisen als 3G am Arbeitsplatz kommen. Bei 3 G müssen Beschäftigte und Firmeninhaber geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen negativen Covid-Test vorweisen, wenn sie den Arbeitsort betreten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet bzw. dazu aufgerufen, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments