Die 3‑G-Regel am Arbeits­platz wird auch nach Beginn der Impf­pflicht bei­be­hal­ten. Wer getes­tet, aber nicht geimpft oder gene­sen ist, wird auch nach Ein­füh­rung der CoV-Impf­pflicht ab 1. Febru­ar 2022 wei­ter arbei­ten gehen kön­nen. Das kün­dig­te ÖVP-Arbeits­mi­nis­ter Mar­tin Kocher an. Äuße­run­gen der Sozi­al­part­ner und der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung erga­ben, dass eine 2‑G-Regel am Arbeits­platz nicht prak­ti­ka­bel und umsetz­bar wäre. Es kann in bestimm­ten Berei­chen zu stren­ge­ren Vor­ge­hens­wei­sen als 3G am Arbeits­platz kom­men. Bei 3 G müs­sen Beschäf­tig­te und Fir­men­in­ha­ber geimpft oder gene­sen sein oder einen aktu­el­len nega­ti­ven Covid-Test vor­wei­sen, wenn sie den Arbeits­ort betre­ten. Der Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet bzw. dazu auf­ge­ru­fen, stich­pro­ben­ar­ti­ge Kon­trol­len durchzuführen.

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