Mit der 3. COVID-19-Maßnahmen-VO vom 25. Oktober 2021 wurde die 3‑G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Bis einschließlich 14. November 2021 gilt eine Übergangsfrist: In der Arbeitsstätte muss in dieser Zeit durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, wenn man keinen 3‑G-Nachweis besitzt. Ab dann darf die Arbeitsstätte nur noch geimpft, genesen oder eben getestet betreten werden, wenn man mit anderen Personen im Job in Kontakt kommt. Das Gesundheitsministerium hat einen Leitfaden veröffentlicht. Link zum WKO Aushang zu 3‑G am Arbeitsplatz (PDF).
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