Selbst am Höhe­punkt der COVID-19 Kri­se sind in ganz Euro­pa die Züge gefah­ren und haben Per­so­nen und Güter ver­läss­lich an ihren Bestim­mungs­ort gebracht. Der Eisen­bahn­sek­tor hat damit gro­ße Resi­li­enz bewie­sen. Die Coro­na-Hil­fen für die Bahn­bran­che dür­fen aber nicht zur Bes­ser- oder Schlech­ter­stel­lung ein­zel­ner Akteu­rin­nen und Akteu­re füh­ren. Wei­ters müs­se der fai­re Wett­be­werb der Ver­kehrs­trä­ger unter­ein­an­der beach­tet wer­den. Bei der Aus­ge­stal­tung staat­li­cher Hilfs­maß­nah­men soll auch der Bei­trag zur Errei­chung der EU-Kli­ma­zie­le berück­sich­tigt wer­den den die ein­zel­nen Ver­kehrs­trä­ger leis­ten, so das Netz­werk der Euro­päi­schen Eisen­bahn­re­gu­lie­rungs-behör­den IRG-Rail.

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